Preise/Zahlungsmodalitäten

Wir Tierärzte sind verpflichtet, unsere Leistungen nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abzurechnen. Der Rechnungsbetrag ist nach jeder Behandlung bzw. bei Abholung eines Tieres nach einer Operation/stationären Aufenthalt zu entrichten.

In unserer Praxis gelten die Notdienstgebühren wochentags von 19 bis 8 Uhr, am Wochenende von Samstag 12 Uhr, bis Montag, 8 Uhr, und an Feiertagen von 0 bis 24 Uhr.

Wir akzeptieren Barzahlung und EC-Karte.

Seit November 2022 gilt die neue Fassung der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte, ein Bundesgesetz)

Warum wurde die GOT novelliert?

Die Versorgung der Patienten in den Notdienstzeiten ist zunehmend gefährdet, weil die Kosten mit Einführung (und Durchsetzung) des Arbeitszeitgesetzes enorm gestiegen sind. Viele Kliniken haben deswegen in den letzten Jahren den Notdienst aufgegeben und ihre Klinikzulassung zurückgegeben.

Weitere Informationen zur GOT finden Sie hier